In der Gemeinderatssitzung vom 28. Mai 2026 kritisierte die Fraktion der Freien Wählergruppe Dieblich (FWG) eine widersprüchliche Linie der Gemeindeverwaltung in Bezug auf bürokratische Vorgaben und deren Kontrollierbarkeit.
Strenge Auflagen im Neubaugebiet „Dieblich Ost 2. Bauabschnitt“
Im Zentrum stand die Beratung und Beschlussfassung über die Offenlegung des Bebauungsplans „Dieblich Ost 2. Bauabschnitt“. Nach Ansicht der FWG enthält der Entwurf des Bebauungsplans zu viele einschränkende Vorgaben, insbesondere bei der Dach- und Fassadenbegrünung, der Regenwassernutzung sowie der PV-Anlagenpflicht. Diese detaillierten Festsetzungen würden die Baukosten für junge Familien unnötig erhöhen und dem Grundsatz der Technologieoffenheit widersprechen. Die CDU-Ratsmehrheit vertrat die Auffassung, es handele sich um ein progressives Bauprojekt und deshalb seien die Vorgaben gerechtfertigt. Ein Antrag der FWG, diese Vorgaben auf das gesetzliche Minimum zu reduzieren, um bezahlbares Bauen zu ermöglichen, wurde von der CDU-Mehrheit abgelehnt.
Diskussion um Hundesteuermarken
Im weiteren Sitzungsverlauf sollte der Rat über einen Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung abstimmen. Dieser sah vor, auf die Ausgabe von Hundesteuermarken zu verzichten, da eine effektive Kontrolle der Steuerpflicht anhand dieser Marken nicht möglich sei. Der Gemeinderat lehnte dies ab.
Fazit der FWG: Widersprüchliche Verwaltungspraxis
Für die Freie Wählergruppe Dieblich ist dieser Gegensatz bezeichnend: Während im Neubaugebiet extrem detaillierte und kostenintensive Vorgaben geschaffen werden, die in der Praxis kaum lückenlos zu kontrollieren sind, kapituliert die Verwaltung bei der Durchsetzung einer einfachen Steuerpflicht (Hundesteuer). Die FWG fordert daher eine Rückbesinnung auf mehr Verhältnismäßigkeit und gesunden Menschenverstand, um die Gemeinde bürgerfreundlicher und das Bauen bezahlbarer zu gestalten.


