FWG Dieblich hat einen neuen Vorstand

Unter der fachkundigen Leitung von Kathrin Laymann, der Kandidatin der FWG Rhein-Mosel für die Wahl zur Verbandsgemeindebürgermeisterin im März nächsten Jahres, wählten die Mitglieder der FWG Dieblich e.V. am 10.11.2021 einen neuen Vorstand. Er setzt sich wie folgt zusammen:

1. Vorsitzende Jutta Arnold
2. Vorsitzender Klaus Krall
1. Kassierer Jürgen Heizmann
2. Kassiererin Doris Reis
1. Schriftführer Eric Stumm
2. Schriftführerin Helga Heizmann
1. Beisitzer Felix Jung
2. Beisitzer Josef Scherhag

Vorstand 2021
Der neue Vorstand der FWG Dieblich (v.l.n.r.): Jutta Arnold, Felix Jung, Klaus Krall, Doris Reis, Eric Stumm, Josef Scherhag, Jürgen Heizmann. Auf unserem Foto fehlt Helga Heizmann.

Dietmar Reis bedankte sich im Namen aller Mitglieder bei Bernhard Stumm für die 23-jährige engagierte und erfolgreiche Vereinstätigkeit als Vorsitzender und als Rats- und Ausschussmitglied der FWG Dieblich.

Jutta Arnold erklärte in ihrer Antrittsrede, dass sie als neue 1. Vorsitzende sowohl das Vereinsleben als auch die Koordination mit der eigenen Fraktion und die Kommunikation mit den ortsansässigen Vereinen in Dieblich aktiv unterstützen will.

Jutta Arnold dankt Bernhard Stumm
Jutta Arnold dankte Bernhard Stumm für sein jahrzehntelanges Engagement.

Es folgten Tätigkeitsberichte des Fraktionssprechers, der Ratsmitglieder und der Ausschussmitglieder. Die Anwesenden diskutierten verschiedene Themen wie wiederkehrende Straßenausbaubeiträge, das Bebauungsplan-Aufhebungsverfahren, die Pressearbeit, den Suchraum für ein Industriegebiet. Außerdem thematisierten sie die Arbeit der FWG im Gemeinderat, den Umgang mit Nachholbeschlüssen und der Kommunalaufsicht sowie kommunale Förderprogramme.

Für das Jahr 2022 plant die FWG Dieblich folgende Veranstaltungen:

14. Januar 2022 – Neujahrsempfang im „Gasthaus Moselgruß“
23. März 2022 – 1. Mitgliedertreffen im „Gasthaus Moselgruß“
7. Mai 2022 – Tagesausflug
22. Juni 2022 – 2. Mitgliedertreffen im „Gasthaus Moselgruß“
14. September 2022 – 3. Mitgliedertreffen im „Gasthaus Moselgruß“
16. November 2022 – Jahreshauptversammlung

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

am Mittwoch, den 10.11.2021 um 19.00 Uhr im Hotel Pistono in Dieblich.

Tagesordnung:

    1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
    2. Bericht über die Kassenprüfung und Entlastung des Vorstandes
    3. Wahl eines Versammlungsleiters
    4. Neuwahl des Vorstandes
    5. Berichte aus der Fraktion
    6. Beratung über die weitere Vereinsarbeit
    7. Verschiedenes

Die Mitglieder der FWG Dieblich e.V. und alle, die sich für unsere Vereinsarbeit interessieren, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Die geltenden Corona-Regeln sind zu beachten. Ein 3G-Nachweis ist mitzuführen und ggfs. vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Stumm, 1. Vorsitzender

Dieblicher Verkehrsanbindungskonzept – zu früh und zum Teil nur zeitlich begrenzt?

Der Dieblicher Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.8.2021 unter TOP 1 mit der Mehrheit der CDU-Fraktion ein Konzept zur Verkehrsanbindung der neuen Sportstätten am 3. Anwendsweg beschlossen. Die Verwaltung plant, Sportstätten und zusätzlich Parkplätze mehrere hundert Meter voneinander zu trennen. Die FWG-Fraktion hatte vergeblich einen eigenen Gegenantrag eingebracht, der vorsah, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über die zum Teil zeitlich begrenzte Verkehrsanbindung abzustimmen. Sie ist nicht grundsätzlich gegen einen neuen Sportplatz für Dieblich, sondern kritisiert, dass die Verwaltung dem Gemeinderat nur einzelne kleine Maßnahmen zur Abstimmung vorlegt. Auch sieht die FWG-Fraktion den Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen zu Recht kritisch. Außerdem möchte sie die Neuverschuldung angesichts der angespannten Finanzlage des Gemeindehaushalts begrenzen.

Darüber hinaus wurden unter Top 6 zwei weitere Anträge der FWG Fraktion beraten. Bei dem ersten Antrag ging es um einen Zugang zu dem alten Edeka Markt für alle Mitglieder der Gemeindegremien, um sich vor Ort ein eigenes Bild zu schaffen. Der Zugang war nach Absprache mit der Gemeindeverwaltung zwar möglich, jedoch nur auf eigene Gefahr. Bei dem zweiten Antrag, stimmte der Gemeinderat mit großer Mehrheit dem FWG Vorschlag zu, dass die Gemeindeverwaltung zukünftig jährlich den Gemeinderat über den Ablauf von Bebauungsfristen ehemals gemeindeeigener Grundstücke informieren muss, die zwischenzeitlich mit entsprechender Auflage veräußert wurden.

Bericht aus der Ratssitzung vom 18.3.2021

Mitteilung der FWG Ratsfraktion:

Zu Beginn galt es, mehrere Tagesordnungspunkte wie z.B. den Haushalt 2021 sowie eine erneute Artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen der „Sportstättenverlegung“ durch Nachholbeschlüsse auf den Weg zu bringen. Dazu zählten auch die Innen- und Außenarbeiten der neuen KiTa.

Die FWG Ratsfraktion bedauert, dass sich der Gemeinderat nicht mehrheitlich dazu entschließen konnte, das Projekt Bürgersaal als Anbau an den bestehenden Gemeindetrakt weiter zu verfolgen. Nur durch eine von der FWG beantragte Bauvoranfrage hätte abschließend geklärt werden können, unter welchen Vorgaben eine Realisierung des Projekts möglich gewesen wäre. Mit der Ablehnung des FWG Vorschlags ist damit der dritte Versuch zur Errichtung eines Bürgersaals in Dieblich gescheitert. Wir fühlen uns weiter dem Ergebnis der Dorfmoderation verpflichtet, welcher als Vorgabe der Dieblicher Bürgerinnen und Bürger einen zentralen Standort im Dorf favorisierte. Neue Vorschläge der Verwaltung werden wir unter dieser Vorgabe konstruktiv begleiten. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es aus unserer Sicht jedoch unwahrscheinlich, dass es kurz- oder mittelfristig zu einer konkreten Umsetzung mangels Alternativen kommen wird.

Das Thema Friedhof war in zwei zentralen Punkten Thema der Sitzung: Die FWG unterstützte den Vergabevorschlag der Ortsgemeindeverwaltung für einen Ausbau der bestehenden Urnenwand. Die Urnenwand ist aus unserer Sicht ein wichtiger Bestandteil des Friedhofs, der sehr gut von der Bevölkerung angenommen wird. Wir wollen, dass weiterhin möglichst viele Bestattungsformen in Dieblich möglich sind und freuen uns, dass eine Mehrheit des Rates sich dieser Argumentation anschloss.

Gerne hätten wir es gesehen, wenn der Gemeinderat auch die Erschließung eines Friedwalds beschlossen hätte. Unserer Meinung nach scheiterte das Thema aktuell vor allem daran, dass der seitens der Verwaltung vorgeschlagene Teil des Waldes, welcher als Friedwald umgesetzt werden sollte, denkbar unattraktiv ist. Zudem teilten viele Ratsmitglieder nicht die Auffassung, dass durch einen attraktiven Friedwald, der auch für die Bestattung von Verstorbenen geöffnet wird, die nicht zu Lebzeiten aus Dieblich stammten, zusätzliche Einnahmequellen erschlossen werden könnten. Wir hoffen, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt die Mehrheiten für einen Friedwald ändern werden, um das Thema in der Zukunft noch einmal aufzugreifen.

Bezüglich der Konzeptgestaltung rund um den Marzy Platz stellten wir uns gegen die Vergabe eines Planungsauftrages der Verwaltung. Da bereits eine intakte Begrünung vorhanden ist, die bestenfalls an einzelnen Punkten ergänzt werden muss, sahen wir keine Notwendigkeit, einen externen Planer zu beauftragen. Weitere mögliche Gestaltungsvariationen wie Bänke, bereits vorbereitete Ladestellen für E-Mobilität etc. hätte aus unserer Sicht auch kostengünstig der zuständige Ausschuss für Dorfentwicklung in einer Sitzung vor Ort besprechen können.

Verlegung der Jahreshauptversammlung

Liebe Vereinsmitglieder,

für den 6. November 2020 hatten wir die Jahreshauptversammlung der FWG Dieblich e.V. einschließlich der Wahl eines neuen Vorstands geplant.

Um eine Gesundheitsgefährdung unserer Mitglieder in der COVID-19-Pandemie auszuschließen, verlegen wir die Jahreshauptversammlung in die zweite Hälfte des Jahres 2021.

Der amtierende Vorstand hat sich dazu bereit erklärt, seine Ämter weiter bis zur Wahl eines neuen Vorstands auszuüben.

Diese von unserer Vereinssatzung abweichende Vorgehensweise ist im „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“, erlassen als Art. 2 des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27.3.2020 (BGBl. I 2020 S. 569) ausdrücklich vorgesehen.

Wir hoffen auf Ihr / Euer Verständnis für diese außergewöhnliche Maßnahme und freuen uns auf ein Wiedersehen im Jahr 2021.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Stumm (1. Vorsitzender)
Klaus Krall (2. Vorsitzender)

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